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1852 eingeführt, war das österreichische Gesetz, das Sexualkontakte zwischen Männern wie auch zwischen Frauen als „Unzucht wider die Natur“ verbot, bis zur Kleinen Strafrechtsform 1971 in Kraft. So gab es schon vor der NS-Zeit eine strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität. Die Zahl der homosexuellen Opfer kann bis heute nicht festgemacht werden, da sie oft „politisch“ verhaftet und viele Akten und Papiere im Nachhinein geändert wurden. Auch überlebende Familienmitglieder wollten nicht offen über die sexuelle Orientierung der Verstorbenen sprechen, da Homosexualität auch über den Nationalsozialismus hinaus stigmatisiert blieb.
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