Die Justiz ist ein weites Feld, auf dem ich stehe wie das Kind vor der Welt. Ich sehe sie als einen Monolithen, monochrom, opak, eine Kugel, auf der kein Punkt dem Kern näher ist als jeder beliebige andere.

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Ich glaubte lange, über eine Wahrheit zu verfügen, der ich zutraute, mich die Justiz verstehen zu lehren: Das Recht sei die praktische Anwendung der Gerechtigkeit. Anwälte erschienen mir, vergleichbar mit Mathematikern, als eine Art Zwischenwesen, Übersetzer des Idealen in das Reale oder – wenn schon, denn schon – des Göttlichen in das menschlich Irdische.

Bereits der erste Anwalt, dem ich in meinem Leben begegnete – ein ehemaliger Hippie, der hauptsächlich kleine Dealer vor Gericht vertrat –, machte einen Strich durch diese Rechnung. Er lachte, als ich ihm meine Meinung über seinen Beruf sagte; es war ein zorniges, resigniertes, am Unverstand verzweifelndes Lachen.

„Recht und Gerechtigkeit“, antwortete er, „haben nichts miteinander zu tun. Und wenn du einem Kollegen begegnest, der das behauptet, glaub ihm ja nicht!“ Solche Kollegen seien Schlitzohren, vor denen ich mich hüten solle; sie wüssten, dass Menschen in Bedrängnis – und nur mit solchen hätten sie es zu tun – eher bereit seien, Geld hinzulegen, wenn ihrer Sache ein transzendenter Glanz verliehen würde; und um nichts anderes handle es sich bei solchen hehren Begriffen. Die Gerechtigkeit sei eine Idee, das Recht ein Schriftstück. Ideen seien billig, Schriftstücke nicht.

Fiat iustitia, et pereat mundus. (Gerechtigkeit soll geschehen, auch wenn die Welt darüber zugrunde geht.) Schriftsteller, vielleicht alle Künstler, lassen sich allzu bereitwillig vom Ideal verführen. Den Mangel an Wirklichkeit in ihrem Leben versuchen sie durch ein Übermaß an Idee und Bedeutung zu kompensieren. Sie sind im Grunde Nihilisten, die ein Nichts beschwören, das – wenn schon, denn schon – so rein sein solle, dass es die Realität in den Schatten stellt.

Michael Köhlmeier über zwei Koffer und das Gegenteil aller Wünsche

Michael Köhlmeier über die Anwältin

Ich habe über Crazy Horse erzählt, Geronimo und Sequoyah, den Erfinder der Cherokee-Schrift. Nach dem Auftritt wurde ich wegen eines einzigen Wortes von einer Frau gestellt: Ich habe „Indianer“ gesagt. Weiterlesen...

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Eine erste – tiefe – Auseinandersetzung mit der Justiz lieferte mir tatsächlich die Literatur: „Michael Kohlhaas“ von Heinrich von Kleist. Der Protagonist dieser Erzählung – eine der brillantesten in deutscher Sprache – kämpft erst für sein Recht, und als er dieses – weil er keinen anständigen Anwalt zur Seite hat? – nicht bekommt, entrollt er das Banner der Gerechtigkeit. Für sie ist er schließlich bereit, sein eigenes Leben zu geben und fremdes Leben zu nehmen. Um der Gerechtigkeit willen brennt er ganze Städte nieder. Dabei ging es – wie bekannt – um nichts anderes als um ein paar Pferde, die er irgendwo untergestellt und für deren Verpflegung er bezahlt hatte und die ihm ausgehungert und durch schwere Arbeit geschunden zurückgegeben wurden.

Kleist stellt seinen Helden schon in den ersten Zeilen als einen „der rechtschaffensten zugleich und entsetzlichsten Menschen seiner Zeit“ vor; und reißerisch, wie nur er es konnte, raunt er: „Die Welt würde sein Andenken haben segnen müssen, wenn er in einer Tugend nicht ausgeschweift hätte. Das Rechtsgefühl aber machte ihn zum Räuber und Mörder.“ Merkwürdig! Hatten wir, die wir im zweitausend Jahre lang gereiften christlichen schlechten Gewissen erzogen wurden, nicht immer geglaubt, Tugend mit Maß führe in den Himmel, Tugend über das Maß hinaus erzeuge Heilige? Kleist zeigt uns, was ein Heiliger ist: ein Fanatiker, ein Fundamentalist – eben einer, wie er selber einer war. Es ist die Geschichte einer Demütigung. Aufgeklärt angewandtes Recht, ausgefochten von einem klugen, das heißt kompromissbereiten Anwalt, hätte vielleicht eine Abschlagszahlung gebracht; das brennende Herz des Kohlhaas hätte es aber nicht zu löschen vermocht. Also wird ein hehrer Begriff vorgeschoben. Gerechtigkeit meint Rache.

„Es ist besser, es geschehe dir Unrecht, als die Welt sei ohne Gesetz. Deshalb füge sich jeder dem Gesetz!“ Meinte kein Geringerer als Goethe im posthum veröffentlichten „Maximen und Reflexionen“.

Meine erste tatsächliche Begegnung mit einem Anwalt ließ mich in fassungsloser Empörung zurück. Ich war als Zeuge vor Gericht geladen. Ausgestattet mit dem Selbstbewusstsein dessen, der genügend amerikanische Gerichtsfilme gesehen hat, um die Sache angesichts des Richters in ein unanzweifelbares, weil richtiges Licht zu setzen, betrat ich das Gerichtsgebäude – und verließ es mit ähnlichen Gefühlen wie Michael Kohlhaas.

Worum ging es? – Ich war zusammen mit einem Freund und einer Freundin in der Nacht im Auto unterwegs gewesen, da hatte eine Frau uns aufgehalten; sie war nicht in der Lage zu sprechen, ihr Gesicht war blutig, ein Ohrring war ausgerissen. Wir nahmen sie ins Auto; als sie endlich sprechen konnte, erzählte sie, ihr Mann habe sie verprügelt. Wir brachten sie ins Krankenhaus, riefen noch in der Nacht einen Anwalt an; die Frau übernachtete bei unserer Freundin; am nächsten Tag erstattete sie Anzeige. – Ich freute mich, als ich ein paar Wochen später einen Brief vom Gericht bekam, worin stand, ich müsse als Zeuge erscheinen. Ich fühlte mich als Retter.

Mit nicht mehr als einem halben Dutzend Fragen demontierte mich der Anwalt des Mannes. Woher ich wisse, dass die Wunden der Frau von Schlägen herrührten. Das war eindeutig, sagte ich. Ob ich Arzt sei. Bin ich nicht, sagte ich. Ob ich Erfahrungen mit verprügelten Frauen habe. Ob ich selbst Frauen prügle. Ich wandte mich an den Richter, wollte sagen … wurde vom Richter aufgefordert, die Frage des Anwalts zu beantworten … bekam einen Wutanfall, wurde vom Richter ermahnt und entlassen …

Viel später traf ich den Anwalt bei einer Lesung. Er war ein sympathischer, bescheidener Mann, gebildet, an Literatur interessiert, an Kunst interessiert. Ich erzählte ihm, wie es mir damals ergangen sei.

„Ja“, sagte er, „Recht und Gerechtigkeit – ich würde mich irgendwann gerne länger mit Ihnen darüber unterhalten. Die Justiz ist ein weites Feld.“ Er gab mir seine Karte. Und seine Hand. Und zitierte aus Goethes „Maximen und Reflexionen“. Ich nahm die Karte und die Hand. Von meinem dritten Kontakt mit einem Anwalt möchte ich nicht berichten. Ich fürchte, er könnte mich verklagen …